Durch das Ausweisen eines zu hohen Aktienkapitals resp. durch den Verzicht auf Rückstellungen wurde die finanzielle Lage der betreffenden Gesellschaften im Rechtsverkehr deutlich besser dargestellt als sie war. Davon betroffen waren neben dem N.________ auch Gläubiger und Investoren. Dennoch liegt das Verschulden für die einzelnen Tatbegehungen noch im leichten Bereich. Angemessen ist pro Tatbegehung eine Strafe von 45 Strafeinheiten.