Eine Urkundenfälschung, bei der ein Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist, wird darin mit 30 Strafeinheiten veranschlagt (VBRS-Richtlinien, S. 50). Die vorliegenden Fälschungen der Bilanzen wiegen im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt schwerer, da ihnen durch den betriebswirtschaftlichen Kontext eine deutlich grössere Reichweite zukam: Durch das Ausweisen eines zu hohen Aktienkapitals resp.