(leichter) Kriminalität zu unbilligen Ergebnissen führt (BGE 144 IV 217 E. 3.6). Das neuere Recht erweist sich damit in allen zu prüfenden Konstellationen als das mildere Recht. Die Obergrenze von 180 Tagessätzen wird aufgrund der Vielzahl der einzelnen Deliktsbegehungen bei der Gesamtstrafenbildung weit überschritten. Da die Gesamtstrafe im Ergebnis drastisch reduziert werden muss, wird darauf verzichtet, die Höhe der einzelnen Strafen und Asperationen detailliert auszuführen und die Kammer beschränkt sich im Folgenden auf eine summarische Darstellung.