71. Vorbemerkungen Der Beschuldigte beging mit den Urkundendelikten und dem Leistungsbetrug durch Bewirken des Unterbleibens eines Entzugs zahlreiche Delikte, die in ihrer Ausführung jeweils nahezu identisch waren. Aufgrund des vergleichbaren Vorgehens ist es gerechtfertigt, die Tatschwere und Wahl der Strafart für die einzelnen Tatbegehungen zusammengefasst zu begründen.