Die Liquidation der D.________-Gruppe und die Ziehung der Bürgschaften haben zwar nicht direkt mit dem vorliegenden Strafverfahren zu tun, stehen aber dennoch damit in Zusammenhang. In der öffentlichen Wahrnehmung dürfte die medial dargestellte «.________» deshalb nicht völlig losgelöst vom Strafverfahren betrachtet werden. In Kombination mit den sehr weitgehenden Offenbarungen über die Person des Beschuldigten (Name, Foto, Wohnort) ist eine Reduktion der Strafe um einen Monat angemessen.