__ – und damit letztlich für die Steuerpflichtigen – nachvollziehbar und zu erwarten. Da der Beschuldigte beim Aufbau der D.________-Gruppe wesentlich vom Bürgschaftsprogramm des N.________ profitierte, hat er die mediale und auch kritische Berichterstattung grundsätzlich hinzunehmen. Wie die Vorinstanz erachtet jedoch auch die Kammer eine geringfügige Reduktion der Strafe als angemessen. Die Liquidation der D.________-Gruppe und die Ziehung der Bürgschaften haben zwar nicht direkt mit dem vorliegenden Strafverfahren zu tun, stehen aber dennoch damit in Zusammenhang.