Es wurde vielmehr deutlich, dass der Beschuldigte die Schuld bei zahlreichen anderen Personen oder Institutionen sieht und sich selber zu einem grossen Teil als Opfer fühlt. Auch wenn der Beschuldigte oberinstanzlich bereit war, die Fragen der Kammer ausführlich zu beantworten, bestritt er die Vorwürfe weiterhin, ein Geständnisrabatt steht nicht zur Diskussion. 68.3. Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht ersichtlich und ergibt sich insbesondere nicht aus dem Alter des Beschuldigten.