Beim Beschuldigten zu Hause konnte ein altes CV sichergestellt werden, aus dem hervorgeht, dass er vier Jahre Primarschule und danach fünf Jahre EJ.________ (Gymnasium) in U.________ absolviert hatte, bevor er ein Jahr die CE.________ in CF.________ besuchte. Anschliessend machte er eine dreijährige FL.________-Ausbildung in U.________, die er .________ abschloss. In den beiden folgenden Jahren bildete er sich berufsbegleitend in CG.________ und CH.________ weiter, absolvierte dann von .________ - .________ die CI.________ in U.________ (Richtung „CJ.________“) und besuchte ab .________ die CK.