68.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann zunächst die Vorinstanz zitiert werden (pag. 18 1428 f., S. 220 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): Am 27. Juni 2018 sagte der Beschuldigte aus, er sei in U.________ geboren und aufgewachsen. Sein Vater habe eine EE.________-Firma gehabt, auch die Seite der Mutter habe Firmen gehabt. Er sei mit ca. 20 Jahren nach CH.________ gegangen um Englisch zu lernen und sei in einer Reederei gelandet. Danach habe er „den Betriebsökonomen gemacht“ und als Controller gearbeitet.