199 67. Asperation Einsatzstrafe für die Bildung der Gesamtstrafe sind die 36 Monate Freiheitsstrafe für den Betrug. Die 16 Monate für den Leistungsbetrug durch Erschleichen einer Leistung werden aufgrund des engen Zusammenhangs mit dem Betrug zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 11 lediglich mit 50%, ausmachend 8 Monate, asperiert. Damit wird abgegolten, dass der Leistungsbetrug zum Nachteil der N.________ in vieler Hinsicht die Grundlage darstellte für den Betrug zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 11.