66.2.1. Objektive Tatschwere Der Beschuldigte schädigte die acht Schweizerischen Tochtergesellschaften mit seinen Handlungen um einen äusserst hohen Betrag von insgesamt rund CHF 30 Mio. Er fügte ihnen damit einen existenzbedrohenden Schaden zu. Das gruppeninterne Finanzierungssystem zum Nachteil der Tochtergesellschaften wurde über eine lange Zeitdauer von acht Jahren betrieben und mündete im finanziellen Zusammenbruch der D.________-Gruppe. Das Ausmass der Rechtsgutsverletzung ist insgesamt erheblich. In der Tatbegehung zeigte der Beschuldigte keine auffallende Raffinesse.