Die Konstellation ist vielmehr vergleichbar mit Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bei denen praxisgemäss für die Strafzumessung auf die gesamthaft umgesetzte Menge abgestellt wird, selbst wenn diese Gesamtmenge auf verschiedene Einzelhandlungen (z.B. Verkäufe an verschiedene Personen) zurückzuführen ist. Weiter ist zu erwähnen, dass es das Bundesgericht im Zusammenhang mit Sexualdelikten als zulässig und mit der konkreten Methode vereinbar erachtete, bei einer Vielzahl von ähnlichen sexuellen Handlungen in derselben Beziehungskonstellation, Tatgruppen zu bilden (Urteile des Bundesgerichts 6B_432/2020 vom 30. September 2021 E. 1.4 und