Die festgestellte Mehrfachbegehung bezieht sich dabei auf die Schädigung von acht verschiedenen Gesellschaften, wobei zur Bestimmung von Tatzeitpunkt und Deliktsbetrag pro Gesellschaft auf den Bilanzstichtag des Jahres abgestellt wurde, in dem die Intercompany-Forderung das höchste Niveau erreicht hatte. Trotz dieser Ausscheidung von einzelnen Geschädigten, Tatzeitpunkten und Deliktsbeträgen basiert die Begehung dieser Delikte auf einem Grundsatzentscheid des Beschuldigten, innerhalb der D.________-Gruppe in den Jahren 2009 bis 2016 ein Finanzierungssystem mit Intercompany-Darlehen zu be-