66.1. Bildung einer Einzelstrafe Der Beschuldigte wurde der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Die festgestellte Mehrfachbegehung bezieht sich dabei auf die Schädigung von acht verschiedenen Gesellschaften, wobei zur Bestimmung von Tatzeitpunkt und Deliktsbetrag pro Gesellschaft auf den Bilanzstichtag des Jahres abgestellt wurde, in dem die Intercompany-Forderung das höchste Niveau erreicht hatte.