65.1.1. Objektive Tatschwere Aufgrund der Handlungen des Beschuldigten gewährte das BT.________ der Strafund Zivilklägerin 11 eine Bürgschaft in der Höhe von USD 19.6 Mio., obwohl sie in Kenntnis der wahren Umstände lediglich einen Kredit von USD 16.6 Mio. verbürgt hätte. Die Differenz von rund USD 2.7 Mio. ist ein sehr hoher Betrag, der im Vergleich zur Bürgschaftshöhe, die der Straf- und Zivilklägerin 11 zugestanden hätte, allerdings relativiert wird. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Bürgschaften – im Gegensatz zu den Bürgschaften aus dem BW.________-Block – nicht gezogen wurden.