Zwischen den beiden herrschte ein gewisses Vertrauensverhältnis, aufgrund dessen AV.________ grundsätzlich von der Aufrichtigkeit des Beschuldigten ausging. Obwohl AV.________ mehrfach betonte und gar in den schriftlichen Vertrag aufnahm, wie wichtig ihm Transparenz sei, verheimlichte der Beschuldigte die Nebenabreden mit der Werft und damit die wahre Zusammensetzung des geforderten Kaufpreises. Mit seiner vertraglichen Zusicherung, es bestünden keine solchen Abreden, hat der Beschuldigte AV.________ direkt angelogen. Dies erhöht den Un-