Die zahlreichen E-Mails, in denen offen über den offiziellen und inoffiziellen Preis gesprochen wurde, zeugen von der Dreistigkeit, die der Beschuldigte dabei an den Tag legte. Die einzelnen Handlungen, wie etwa die Gewährung und Verrechnung eines Darlehens der Straf- und Zivilklägerin 11 zur Bezahlung einer ersten, in Wirklichkeit tieferen Rate, erwiesen sich als durchdachte und raffinierte Züge. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mit AV.________ als Vertreter der Straf- und Zivilklägerin 11 bereits in einer Geschäftsbeziehung stand. Zwischen den beiden herrschte ein gewisses Vertrauensverhältnis, aufgrund dessen AV.