64.1.1. Objektive Tatschwere Auch wenn der Deliktsbetrag von USD 3.325 Mio. im Vergleich nicht besonders ins Auge sticht, handelt es sich dabei dennoch um einen hohen Deliktsbetrag. Hinzu kommt, dass die Straf- und Zivilklägerin 11 aufgrund der Handlungen des Beschuldigten nicht nur mehr Geld zahlte für die Q.________, sondern bei der finanzierenden Bank auch einen zu hohen Kredit aufnahm. Die Verletzung des Rechtsguts war somit erheblich. Der Beschuldigte investierte viel Zeit und Aufwand in die Vorbereitung und Durchführung dieses Betrugs.