Um den Aufbau der nachfolgenden Strafzumessung zu vereinfachen, wird bereits an dieser Stelle festgehalten, dass für den Betrug, den Leistungsbetrug durch Erschleichen einer Leistung sowie die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung je eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird. Für diese Delikte ist eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen. Für die übrigen Delikte sind unter Berücksichtigung der konkreten Methode Geldstrafen auszusprechen, mit denen ihrerseits einer Gesamtstrafe zu bilden ist. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, basieren diese Überlegungen auf der vorab für jedes einzelne Delikt bestimmten Strafhöhe und Strafart.