45 aLVG); - Betrug, begangen am 19. Juni 2013 und zuvor, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art. 146 Abs. 1 StGB); - Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfach begangen von 2011 bis 2016, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wobei bei einer Qualifikation auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden kann (Art. 158 Ziff. 1 StGB); - Urkundenfälschung, mehrfach begangen zwischen ca. 27. Juni 2006 und Dezember 2017, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art.