62. Schuldspruch Der Beschuldigte wird der Erschleichung einer falschen Beurkundung, begangen am 22. Dezember 2009 in U.________, schuldig gesprochen. D. STRAFZUMESSUNG I. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundsätze der Strafzumessung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1420 f., S. 212 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). II. Überblick Für folgende Delikte ist eine Strafe auszufällen: