Dieses Vorgehen entsprach dem Plan des Beschuldigten und erfolgte somit vorsätzlich. Der Beschuldigte beabsichtigte damit, die wirtschaftlichen Verhältnisse der D.________ AG im Rechtsverkehr besser darzustellen, als sie waren und ihr damit einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Auch der subjektive Tatbestand ist damit erfüllt. 61. Konkurrenzen Für die Frage der Konkurrenz zur Urkundenfälschung wird auf das bereits Gesagte verwiesen (siehe Ziff. 58 oben). Der vorliegende Schuldspruch konkurriert echt mit dem Schuldspruch wegen Urkundenfälschung betreffend Ziff. 4.2 der Anklageschrift.