Mit der Erschleichung einer falschen Urkunde wird das Unrecht abgegolten, dass der Beschuldigte eine Person öffentlichen Glaubens mit falschen Angaben zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde bewegt hat. Mit der Urkundenfälschung wird das Unrecht abgegolten, dass der Beschuldigte mit den unwahren Jahresrechnungen die wirtschaftlichen Verhältnisse der D.________ AG im Rechtsverkehr besser darstellte, als sie war. Es herrscht vorliegend somit echte Konkurrenz zwischen den Tatbeständen. 59. Schuldspruch Der Beschuldigte wird der Erschleichung einer falschen Beurkundung schuldig gesprochen, begangen am 16.12.2009 in BO.________.