57. Subsumtion Zu beurteilen ist vorliegend die Erstellung des Protokolls der Verwaltungsratssitzung der D.________ AG vom 16. Dezember 2009 betreffend die Kapitalerhöhung durch Verrechnung mit einer fiktiven Darlehensforderung. Für die Subsumtion des objektiven Tatbestands können vollumfänglich die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz zitiert werden (pag. 18 1415, S. 207 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original). Notar DJ.________ ist eine Person öffentlichen Glaubens im Sinne von Art. 253 StGB. Beim Verwaltungsratsprotokoll handelt es sich um eine Urkunde im Sinne von Art.