Da Jahresrechnungen Urkunden darstellen, denen eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt, wurde dadurch der objektive Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllt. Die Erstellung dieser Jahresrechnungen und die Entscheidung, auf die angezeigten Rückstellungen zu verzichten, sind dem Beschuldigten als Verwaltungsratspräsident der D.________ AG und zentralem Entscheidungsträger in der D.________- Gruppe zuzurechnen. Als Tatzeitpunkt kommt für die Jahresrechnung 2012 Mai 2013 als frühester Tatzeitpunkt in Frage, für die Jahresrechnung 2014 spätestens September 2015 (pag. 04 004 847 ff.).