54.1. Objektiver Tatbestand In den Jahresrechnungen 2012, 2013 und 2014 wurden keine Rückstellungen gebildet für den Verlust, der nach Ausübung der Option aus dem Aktienrückkauf von Y.________ Ltd. resultieren würde. Dadurch wurde die finanzielle Situation der D.________ AG im Geschäftsverkehr besser dargestellt als sie in Wirklichkeit war. Da Jahresrechnungen Urkunden darstellen, denen eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt, wurde dadurch der objektive Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllt.