51.3. Fazit Der Beschuldigte hat den objektiven und subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllt. Rechtfertigende oder schuldausschliessende Elemente liegen keine vor. 52. Konkurrenzen Die vorliegenden Urkundenfälschungen beziehen sich auf Jahresberichte der D.________ AG, betreffend derer im Zusammenhang mit Ziff. 4.2 der Anklageschrift bereits Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung ergangen sind. Der Tatbestand der Urkundenfälschung wurde jedoch in unterschiedlichen Zusammen-