49.2. Subjektiver Tatbestand Der Beschuldigte wusste, dass die ausgestellten Bilanzen der D.________ AG nicht der Wahrheit entsprachen. Es war sein direktes Ziel, ein zu hohes Aktienkapital auszuweisen. Er handelte damit vorsätzlich. Zweck dieses Vorgehens war, die wirtschaftlichen Verhältnisse der D.________ AG im Geschäftsverkehr besser darzustellen als sie waren. Damit beabsichtigte der Beschuldigte, der D.________ AG einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.