X und Ziff. XI unten). Betreffend den Zeitpunkt der Tatbegehungen folgt die Kammer den Überlegungen der Vorinstanz, wonach für die erste Tatbegehung das Datum der Jahresrechnung 2009, mithin der 8. Juni 2010, als frühester Zeitpunkt in Frage kommt. Die letzte Tatbegehung erfolgte spätestens im Dezember 2017.