Dadurch wurde die wirtschaftliche Situation der D.________ AG in den betreffenden Jahren besser dargestellt als sie war. Da den Jahresrechnungen Urkundencharakter mit erhöhter Glaubwürdigkeit zukommt, wurde durch diese unwahren Bilanzen der objektive Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllt. In seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident und massgeblicher Entscheidungsträger in der D.________ AG war der Beschuldigte verantwortlich für die Erstellung der Geschäftsberichte, die er bis und mit 2013 auch selber unterzeichnete. Die Jahresrechnungen sind deshalb dem Beschuldigten als Ersteller zuzurechnen.