Das von der Verteidigung zitierte Urteil des Bundesgerichts 1B_324/2012 vom 26. November 2012 äussert sich nicht zur Frage der Konkurrenz. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgüter, die durch die Tatbestände geschützt werden sollen, herrscht echte Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des Leistungsbetrugs und der Urkundenfälschung. 48. Schuldspruch Der Beschuldigte wird der Urkundenfälschung, mehrfach begangen zwischen ca. 27. Juni 2006 und Dezember 2017 in U.________ und anderswo, schuldig erklärt. VII. Urkundenfälschung gemäss Ziff. 4.2 der Anklageschrift