Damit hat er den nachfolgend zu subsumierenden Sachverhalt mehrfach begangen. Massgeblicher Tatzeitpunkt ist jeweils das Datum der Geschäftsberichte (siehe Ziff. 46.1 unten). Der erste Geschäftsbericht datiert vom 27. Juni 2006. Urkundenfälschung verjährt nach 15 Jahren. Die Tatbegehung war somit im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils nicht verjährt. 46. Subsumtion Gegenstand der Subsumtion ist der Ausweis von zu hohem Aktienkapital in den Bilanzen der vier Schiffsgesellschaften J.________ AG, V.________ AG (später F.________ AG), I.________ AG und L.________ AG.