Der Darstellung der Verteidigung, wonach die Regeln zur Gewährung von Darlehen innerhalb des Konzerns im Jahr 2014 mit dem Swisscargo-Entscheid von Grund auf verschärft wurden und der Beschuldigte die Problematik der ausgerichteten In- tercompany-Darlehen deshalb nicht habe erkennen können, kann nicht gefolgt werden: Das Bundesgericht beurteilte im Swisscargo-Entscheid einen Sachverhalt, der sich in der Vergangenheit ereignet hatte und wendete in diesem Entscheid in Auseinandersetzung mit den einschlägigen Lehrmeinungen das damals geltende Recht an (BGE 140 III 533 E. 4.2).