kapital in mehreren D.________-Gesellschaften bekannt war. Er hatte denn auch die wirtschaftliche Lage trotz zweifellos bestehender Unsicherheiten über die längerfristige Marktentwicklung zumindest so gut erkannt, dass er im Jahr 2009 für die Zeit ab Mitte 2010 eine schwierige Zeit prognostizierte. Der Beschuldigte wusste aufgrund dieser Umstände, dass die schweizerischen Tochtergesellschaften durch die Ausrichtung der Intercompany-Darlehen in ihrem Vermögen geschädigt wurden.