Aufgrund seines Fachwissens in Finanzfragen wusste er, dass die Intercompany-Darlehen ab 2009 massgebend und spätestens ab 2012 vollständig aus dem geschützten Eigenkapital der Tochtergesellschaften erfolgten. Er hatte weiter erkannt, dass insbesondere die an die ausländischen Tochtergesellschaften weitergeleiteten Intercompany-Darlehen in Wirklichkeit «à- fonds-perdu-Zuschüssen» gleichkamen und wusste, dass die Rückzahlung der In- tercompany-Darlehen an die schweizerischen Tochtergesellschaften in höchstem Masse gefährdet war, zumal ihm auch die Ausgangslage mit dem fingierten Aktien-