181 43.1.4. Kausalzusammenhang Das pflichtwidrige Fortführen des Intercompany-Systems zum Nachteil der schweizerischen Tochtergesellschaften durch den Beschuldigten war ursächlich dafür, dass das Vermögen der schweizerischen Tochtergesellschaften im tatbestandlichen Sinne gefährdet wurde. Der erforderliche Kausalzusammenhang ist gegeben. 43.2. Subjektiver Tatbestand