Nach Berücksichtigung der Darlehenshöhe per Ende 2008 sowie der finanziellen Lage der D.________ AG Ende 2015 beläuft sich der Deliktsbetrag auf ca. CHF 3.2 Mio. - Straf- und Zivilklägerin 9: Das Intercompany-Darlehen der Straf- und Zivilklägerin 9 erreichte seinen Höchststand im Jahr 2014 mit einer Höhe von CHF 3'615'432.00. Per Ende 2008 empfing diese Gesellschaft mehr Intercom- pany-Gelder, als sie selber zur Verfügung stellte, es erfolgt demnach kein Abzug unter diesem Titel. Unter Berücksichtigung des Wertberichtigungsbedarfs wird der Deliktsbetrag auf ca. CHF 3.3 Mio. festgesetzt.