Aus dem Abzug des Darlehens per Ende 2016 von CHF 2'831'566.00 ergibt sich korrekterweise ein Betrag von CHF 3'368'110.00. Ende 2016, kurz vor der Liquidation der D.________ AG, war der Wertberichtigungsbedarf auf diesem Darlehen hoch, so dass sich lediglich ein geringer Abzug vom Deliktsbetrag rechtfertigt und dieser auf CHF 3.3 Mio. festgesetzt wird. - Straf- und Zivilklägerin 7: Das Intercompany-Darlehen betrug im Geschäftsjahr 2015 CHF 4'268'225.00 und erreichte damit seinen Höchststand. Die Strafund Zivilklägerin 7 erhielt zu Beginn des angeklagten Zeitpunkts selber noch mehr Intercompany-Gelder, als sie in Darlehen zur Verfügung stellte.