Das Intercompany-Darlehen betrug im Höchststand CHF 4'849'383.00, ebenfalls im Jahr 2012 (siehe Anmerkung in Ziff. 32.1 oben). Nach Abzug des Darlehens per Ende 2008 sowie des mutmasslichen Wertberichtigungsbedarfs wird der Deliktsbetrag auf ca. CHF 4 Mio. bestimmt. - Strafklägerin 2: Der Höchststand des Intercompany-Darlehens wurde im Geschäftsjahr 2011 erreicht. Das Darlehen belief sich damals auf CHF 5'724'376.00. Nach der Korrektur um den Darlehensausstand per Ende 2008 sowie um den im Jahr 2011 noch nicht so hohen Wertberichtigungsbedarf ergibt sich ein Deliktsbetrag von ca. CHF 2.4 Mio. - Straf- und Zivilklägerin 6: