180 tigung des Wertberichtigungsbedarfs beläuft sich der Deliktsbetrag auf ca. CHF 5.1 Mio. - Straf- und Zivilklägerin 3: Auch hier lag der Höchststand des gewährten Inter- company-Darlehens im Geschäftsjahr 2012, es belief sich in diesem Zeitpunkt auf CHF 9'991'948.00. Unter Berücksichtigung des Darlehens per Ende 2008 von CHF 4'952'387.00 sowie des Wertberichtigungsbedarfs resultiert ein Deliktsbetrag von ca. CHF 4.6 Mio. - Straf- und Zivilklägerin 4: Das Intercompany-Darlehen betrug im Höchststand CHF 4'849'383.00, ebenfalls im Jahr 2012 (siehe Anmerkung in Ziff.