, S. 199 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): - Strafklägerin 1: Das Intercompany-Darlehen erreichte seinen Höchststand im Geschäftsjahr 2012 mit einer Höhe von CHF 8'457'451.00. Die Strafklägerin 1 verfügte in diesem Zeitpunkt über kein freies Eigenkapital. Nach Abzug des von der Anklage nicht erfassten Darlehens per Ende 2008 sowie unter Berücksich-