, in: dRSK, publiziert am 30. April 2020). Vorliegend wurde bereits festgehalten, dass die Gewährung der Intercompany- Darlehen einen Verstoss gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr darstellte. Für die Frage, ob diese Rechtsverletzung auch zu einer Verletzung der Pflichten des Beschuldigten als Verwaltungsrat und faktischem Entscheidungsträger in der D.________-Gruppe führte, sind im Sinne der Rechtsprechung im Swissair- Entscheid allfällige Gesellschafts- und Konzerninteressen zu berücksichtigen. Entgegen der Darstellung der Verteidigung nahm die Vorinstanz entsprechende Überlegungen durchaus vor, worauf vorab verwiesen wird (pag.