178 zung von Art. 680 Abs. 2 OR auch eine Pflichtverletzung der Führungsorgane ergibt, die Konzerninteressen zu berücksichtigen. Eine andere Auslegung des Swis- sair-Entscheids ergibt sich auch nicht aus den beiden von der Verteidigung genannten Aufsätzen (Hanslin/Brand, Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats für Konzerndarlehen, in: GesKR 2020, S. 146 ff.; Häusermann/Kneubühl, Swissair: Pflichtgemässe Verletzung von Kapitalschutzvorschriften?, in: dRSK, publiziert am 30. April 2020).