_ in wesentlichen Punkten nicht zutrifft. Insbesondere kann keine Rede sein davon, dass das Bundesgericht im Swissair- Entscheid den Swisscargo-Entscheid «ins Gegenteil gekehrt» habe und in diesem Entscheid somit eine umfassende Praxisänderung erfolgte. Dies zeigt sich schon daran, dass der Swisscargo-Entscheid als Leitentscheid publiziert wurde, der Swis- sair-Entscheid hingegen nicht. Wie aus den oben zitierten Passagen der entsprechenden Urteile des Bundesgerichts hervorgeht, handelte es sich bei den Erwägungen im Swissair-Entscheid vielmehr um Ergänzungen zur bereits bestehenden Rechtsprechung, die dadurch keineswegs eine grundsätzliche Änderung erfuhr.