Im Gutachten BC.________ wird zusätzlich ausgeführt, beim Swisscargo-Entscheid habe es sich um einen «offensichtlichen Irrläuferentscheid» gehandelt, der schon bei der nächsten Gelegenheit mit dem Swissair-Entscheid «ins Gegenteil gekehrt» worden sei. Das seit dem Swisscargo-Entscheid unter Generalverdacht gestandene Cash-Pooling sei «nun wieder erlaubt». Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Darstellung der Rechtsprechung und Rechtslage im Gutachten BC.________ in wesentlichen Punkten nicht zutrifft.