_ mit äusserster Vorsicht zu lesen ist. Der Gutachter stützte sich dabei massgeblich auf das Handbuch der Wirtschaftsprüfung «Buchführung und Rechnungslegung», Ausgabe 2009, sowie auf das Dokument «Ausgewählte Fragen und Antworten bei der Beurteilung konzerninterner Forderungen, Cash Pooling und Dividenden im Hinblick auf Art. 680 Abs. 2 OR» der Treuhand-Kammer vom 17. Dezember 2014, zitierte diese Literatur jedoch unvollständig und lückenhaft (pag. 18 2976 ff. und pag. 18 410 ff.). Es wird hierzu auf die detaillierten Gegenüberstellungen im Parteivortrag von Rechtsanwalt E.________ verwiesen (pag. 18 3768 ff.). Die Verteidigung stellte sich unter Bezugnahme auf das Gutachten BC.________