ven Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 StGB, soweit in das Reinvermögen der Aktiengesellschaft (Aktiven minus Passiven) im Umfang des Aktienkapitals und der gebundenen Reserven eingegriffen wird und die Einpersonen-AG am Vermögen geschädigt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_300/2016 vom 7. November 2016 E. 4.3.2 mit Hinweisen). Trotz der (indirekten) Eigentümerschaft war das Vermögen der schweizerischen Tochtergesellschaften für den Beschuldigten somit fremdes Vermögen.