_ einwilligte, einen um USD 3.325 Mio. höheren Preis für die Q.________ zu zahlen, als sie bezahlt hätte, wenn ihr bekannt gewesen wäre, wie viel DK.________ für das Schiff tatsächlich verlangte. Durch die bezahlte Preisdifferenz erlitt sie einen Schaden. Der Beschuldigte hat somit den objektiven Tatbestand des Betrugs erfüllt. 41.1.3. Tatzeitpunkt Da, etwa mit der Überweisung des Darlehens von USD 4.8 Mio. für die Anzahlung an DK.________, bereits vor dem Vertragsabschluss am 19. Juni 2013 relevante Handlungen vorgenommen wurden, wird der Deliktszeitraum auf den 19. Juni 2013 sowie die Zeit davor eingegrenzt.