So hat die Kammer etwa ausgeführt, dass den ausführlichen Gewährleistungsklauseln bei der Beurteilung dieses Sachverhalts eine zentrale Funktion zukommt: Entgegen der Darstellung der Verteidigung war der Beschuldigte nicht nur verpflichtet, alle Dokumente offen zu legen, die eine vernünftige Käuferin einsehen würde. Zusätzlich hatte er der Straf- und Zivilklägerin 11 auch explizit garantiert, dass zwischen der D.________ AG und DK.________ keine Nebenabreden getroffen wurden, obwohl solche seit Monaten arrangiert waren. Indem er das Addendum zum Memorandum of Agreement und den Side Letter gegenüber AV.