Dass die Organe der Q.________ AG durch diese Täuschung in einen Irrtum versetzt wurden und sich die Q.________ AG aufgrund dieses Irrtums selbst am Vermögen schädigte, steht ausser Zweifel und ergibt sich eindrücklich aus der Reaktion von AV.________ als ihm bei seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft die Nebenabreden zwischen dem Beschuldigten und der DK.________ vorgehalten wurden. Bei der Beweiswürdigung hat das Gericht schon Ausführungen zur Höhe des Vermögensschadens gemacht, dieser ist nach den klaren Aussagen von AV.________ an der Hauptverhandlung auf